Herzlich willkommen

auf der Kanzlei-Homepage von Rechtsanwalt Bernd Wind.

Ich freue mich über Ihren Besuch.

Mit über 30 Jahren Erfahrung als Anwalt und 15 Jahren als vereidigter Buchprüfer, vertrete ich sowohl mittelständische Betriebe und Unternehmer als auch Privatpersonen.

Besonderen Wert legen wir in unserer Kanzlei auf die persönliche Betreuung unserer Mandanten.

Unsere Büroräume finden Sie in Neuwied, gegenüber dem Amtsgericht.

Wir möchten Ihnen auf unserer Homepage unsere Kanzlei vorstellen und Ihnen einen Überblick über uns und unsere Tätigkeit verschaffen.

Die Wahl des richtigen Rechtsanwalts ist Vertrauenssache, deshalb stellen wir uns und unsere Kanzlei auf den folgenden Seiten vor.

Wir sind ein moderner Dienstleistungsbetrieb, dessen Zielsetzung die umfassende Beratung und Vertretung unserer Mandantinnen und Mandanten bei allen rechtlichen Problemen ist.

Wir bieten Ihnen mit unseren erfahrenen und kompetenten Rechtsanwälten die richtigen Ansprechpartner für Ihre Anliegen.

Persönliche, individuelle Rechtsberatung

Anders als viele Großkanzleien wollen wir am Berufsbild des Rechtsanwalts als persönlicher Berater des Mandanten festhalten.

Um unseren Mandanten einen umfassenden Rechtsschutz bieten zu können, sind wir auf allgemeinen sowie speziellen juristischen Gebieten tätig.

Neben Privatpersonen gehören zu unserem Mandantenkreis auch kleine und mittelständische Unternehmen aus verschiedenen Branchen. Wir bieten eine frühzeitige Beratung in allen Rechtsfragen an und arbeiten eng mit fachlich spezialisierten Beratern zusammen.

Auf unserer Internetseite finden Sie alle Informationen über die Kanzlei sowie alles Wissenswerte und wichtige Informationen rund um unsere Leistungen und Spezialgebiete.

Ziel unserer Tätigkeit ist es stets, für die rechtlichen Probleme unseres Mandantenkreises eine erfolgreiche und zufriedenstellende Lösung zu finden. 

Unser Expertenwissen

In Fragen des Familienrechts steht Ihnen unser Fachanwalt in allen wichtigen Angelegenheiten beratend und vertretend zur Seite.

Die Fachanwaltsbezeichnung ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet.

Gemäß der geltenden Fachanwaltsordnung (FAO) ist der Nachweis unter Anderem durch einen erfolgreich absolvierten Fachanwaltslehrgang mit 120 Zeitstunden und durch drei bestandene Leistungskontrollen (mit in der Regel fünfstündigen Klausuren) zu führen.

Zum Nachweis der praktischen Erfahrung ist eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet nötig.